Zum Inhalt springen
US-Vermietung Est. 2001
25 Jahre US-Vermietung 5,0 von 5 aus 22 Google-Bewertungen Privates Maklerbüro — keine Behörde kostenlos eingeschätzt

Ratgeber für Vermieter

US-Mietvertrag und Military Clause: Was anders ist als im deutschen Vertrag

Frank Neumann, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO · Immobilien4you · Stand: 15.09.2026

Mietverträge mit US-Militärangehörigen folgen in der Regel einem festen,
zweisprachigen Muster, das die Housing Offices kennen und akzeptieren. Für Vermieter ist
das eine Erleichterung — wenn man die Besonderheiten vorher versteht.

Die Military Clause

Der auffälligste Unterschied: die sogenannte Military Clause. Sie erlaubt
dem Mieter die vorzeitige Kündigung, wenn er versetzt wird oder in die USA zurückkehrt —
meist mit einer Frist von etwa 30 Tagen nach Vorlage des Versetzungsbefehls. Das klingt
nach einem Nachteil, ist aber der Preis für einen Markt, der planbar nachliefert:
US-Familien wechseln alle zwei bis vier Jahre, und auf jede ausziehende Familie folgt
eine suchende.

Weitere Unterschiede

Üblich sind außerdem: Kaution und Miete in Euro, Übergabeprotokoll mit Fotos und
Zählerständen, klare Regelungen zu Schönheitsreparaturen und die Abstimmung des Vertrags
mit dem Housing Office. Die Pflichten des deutschen Rechts bleiben bestehen — vom
Energieausweis mit den Pflichtangaben nach § 87 GEG bis zur Betriebskostenabrechnung.

Worauf Sie achten sollten

Rechnen Sie die Military Clause in Ihre Kalkulation ein: kürzere durchschnittliche
Mietdauern, dafür geringes Leerstandsrisiko bei richtiger Vermarktung. Und lassen Sie
sich den Vertrag erklären, bevor Sie unterschreiben — auf Deutsch. Genau das ist unsere
Arbeit.

Objekt melden — wir begleiten Sie vom ersten
Gespräch bis zur Schlüsselübergabe.

Alle Beiträge

Sie haben eine Wohnung oder ein Haus frei?

Sagen Sie uns, ab wann. Den Rest übernehmen wir.

Objekt melden 06372 80 34 700 anrufen