Ratgeber für Vermieter
US-Mietvertrag und Military Clause: Was anders ist als im deutschen Vertrag
Frank Neumann, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO · Immobilien4you · Stand: 15.09.2026
Mietverträge mit US-Militärangehörigen folgen in der Regel einem festen,
zweisprachigen Muster, das die Housing Offices kennen und akzeptieren. Für Vermieter ist
das eine Erleichterung — wenn man die Besonderheiten vorher versteht.
Die Military Clause
Der auffälligste Unterschied: die sogenannte Military Clause. Sie erlaubt
dem Mieter die vorzeitige Kündigung, wenn er versetzt wird oder in die USA zurückkehrt —
meist mit einer Frist von etwa 30 Tagen nach Vorlage des Versetzungsbefehls. Das klingt
nach einem Nachteil, ist aber der Preis für einen Markt, der planbar nachliefert:
US-Familien wechseln alle zwei bis vier Jahre, und auf jede ausziehende Familie folgt
eine suchende.
Weitere Unterschiede
Üblich sind außerdem: Kaution und Miete in Euro, Übergabeprotokoll mit Fotos und
Zählerständen, klare Regelungen zu Schönheitsreparaturen und die Abstimmung des Vertrags
mit dem Housing Office. Die Pflichten des deutschen Rechts bleiben bestehen — vom
Energieausweis mit den Pflichtangaben nach § 87 GEG bis zur Betriebskostenabrechnung.
Worauf Sie achten sollten
Rechnen Sie die Military Clause in Ihre Kalkulation ein: kürzere durchschnittliche
Mietdauern, dafür geringes Leerstandsrisiko bei richtiger Vermarktung. Und lassen Sie
sich den Vertrag erklären, bevor Sie unterschreiben — auf Deutsch. Genau das ist unsere
Arbeit.
Objekt melden — wir begleiten Sie vom ersten
Gespräch bis zur Schlüsselübergabe.